Honorar

Wenn Sie gesetzlich versichert sind:

Heilpraktikerleistungen sind nicht Teil des gesetzlichen Gesundheitssystems (z.B. Barmer, AOK, DAK,…). Daher werden die Kosten der Behandlung nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Wenn Sie privat versichert sind, eine private Zusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind:

Insofern Heilpraktikerleistungen in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind, werden die Kosten ganz oder anteilig übernommen.