Fortbildung Fußreflexzonentherapie

Fußreflex-Fortbildung Kurs IIKurs II – Aus der Teilnahmebescheinigung:

„Andrea Hundertmark hat in der Zeit vom 1. bis 4. Oktober 2016 an der Fortbildung Kurs II der Reflexzonentherapie am Fuß nach Marquardt teilgenommen.“

 

 

 

 

 

 

Fußreflex-Fortbildung Kurs IKurs I – Aus der Teilnahmebescheinigung:

„Andrea Hundertmark hat in der Zeit vom 11. bis 14. Oktober 2016 an der Fortbildung Kurs I der Reflexzonentherapie am Fuß nahc Marquardt teilgenommen.“

Fortbildung Phylak-Spagyrik

PHYLAK-Spagyrik SeminarAus der Teilnahmebescheinigung:

„Teilnahmebescheinigung fur Andrea Hundertmark an der Fachfortbildung Aufbauseminar zur PHYLAK-Spagyrik 2008, Seminarreihe in 4 Teilen in Bielefeld.“

Heilpraktiker-Fortbildung

Heilpraktiker FortbildungAus dem Fortbildungszertifikat:

„Andrea Hundertmark hat sich von 2003 bis 2007 entsprechend den Richtlinien dieses Zertifikates umfassend fortgebildet und die zur Ausgabe erforderlichen Bedingungen durch erfolgreiche Teilnahme an BDH-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen vorbildlich erfüllt.“

Dorn-Breuss-Ausbildung

Dorn-Breuss-BescheinigungAus der Teilnahmebescheinigung der Heilpraktikerschule Bierbach:

„Hiermit bescheinigen wir Frau Heilpraktikerin Andrea Hundertmark die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an dem Ausbildungsseminar Heilung für den Rücken – Ausbildung in der Massage nach Dorn und Breuss vom 14. Februar bis 14. März 2006 in Theorie und Praxis.“

Spagyrik-Ausbildung

Spagyrik ZertifikatAus dem „Ausbildungszertifikat“ der Heilpraktikerschule Bierbach:

„Hiermit bescheinigen wir Frau Heilpraktikerin Andrea Hundertmark die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an dem Seminar Spagyrik nach Dr. Zimpel vom 11. November 2004 bis zum 15. Dezember 2005 (ca. 128 Schulstunden) in Bielefeld.“

Heilpraktiker-Erlaubnis

Heilpraktiker DiplomAus der „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung“:

„Andrea Hundertmark wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBl. I S. 251, BGBl. III 2122-2) in der zur Zeit gültigen Fassung die Erlaubnis erteilt, die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung berufsmäßig auszuüben.

Bei der Berufsausübung ist die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin zu führen.

32423 Minden, den 27.04.2004″