Heilpraktiker-Fortbildung
Aus dem Fortbildungszertifikat: „Andrea Hundertmark hat sich von 2003 bis 2007 entsprechend den Richtlinien dieses Zertifikates umfassend fortgebildet und die
WeiterlesenAus dem Fortbildungszertifikat: „Andrea Hundertmark hat sich von 2003 bis 2007 entsprechend den Richtlinien dieses Zertifikates umfassend fortgebildet und die
WeiterlesenAus der Teilnahmebescheinigung der Heilpraktikerschule Bierbach: „Hiermit bescheinigen wir Frau Heilpraktikerin Andrea Hundertmark die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an dem
WeiterlesenAus dem „Ausbildungszertifikat“ der Heilpraktikerschule Bierbach: „Hiermit bescheinigen wir Frau Heilpraktikerin Andrea Hundertmark die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an dem
WeiterlesenAndrea Hundertmark wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBl. I S. 251, BGBl. III 2122-2) in der zur Zeit gültigen Fassung die Erlaubnis erteilt, die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung berufsmäßig auszuüben.
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